Wir kümmern uns, unter anderem, um die Auswahl der richtigen Form der Gesellschaft, die Verfassung einer Satzung in geeigneter Form für die Interessen des Mandanten; die Vereinbarungen unter Gesellschaftern die Gesetzmäßigkeit von Vereinbarungen und Entscheidungen, sowie ihre etwaige Bestreitung vor Gericht.
- Gesellschaften des bürgerlichen Rechts und Handelsgesellschaften
- Wirtschaftliche Interessengemeinschaften, Gemeinschaftsunternehmen, Partnerschaften und Joint Venture
- Vereinbarungen unter Gesellschaftern
- Beratung der Leitungsorgane
- Haftung der Verwaltungsmitglieder und Familienabkommen